Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeine Verkaufsbedingungen der :
DFT-Senden GmbH
1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die Preise sind EURO-Preise und verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
Diese wird zum jeweils gültigen Satz entsprechend den jeweils geltenden steuerlichen Vorschriften
Gesondert in Rechnung gestellt.
1.2 Preisangaben sind für den Lieferer nur dann verbindlich wenn sie von ihm schriftlich abgegeben
oder bestätigt worden sind. Durch Angaben zur Leistung, der Beschaffenheit der Lieferung
oder sonstige Erklärungen übernimmt der Lieferer keine Garantie für die Beschaffenheit
der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Dauer eine
bestimmte Beschaffenheit behält (Beschaffenheitsgarantie).
1.3 Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
1.4 Teillieferungen sind zulässig.
2. Zahlungsbedingungen
2.1 Die Zahlungen sind wie folgt zu leisten:
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich
Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung werden
gesondert in Rechnung gestellt.
– 30 Tage netto Kasse bei Lieferung und Erhalt der Rechnung
– Teilabrechnungen sind möglich
2.2 Alle Zahlungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungsstellung frei Zahlstelle des Lieferers
zu leisten. Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der Frist über den Betrag
verfügen kann. Zahlungen können nach des Lieferers auf andere noch offenstehende Forderungen
verrechnet werden.
2.3 Schecks und –soweit Wechselzahlungen vereinbart ist – Wechsel werden zahlungshalber angenommen.
Diskont- und Einzugsspesen, sowie Zinsen sind dem Lieferer unverzüglich zu vergüten.
2.4 Ein Zurückhaltungsrecht des Bestellers, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie
die Aufrechnung mit beschrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.
Der Lieferer ist berechtigt, die Ausübung des Zurückhaltungsrechts durch Sicherheits-
Leistungen- auch durch Bürgschaft – abzuwenden.
2.5 Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet
Aller anderen Rechte des Lieferers ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe dem geltenden
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, soweit der Lieferer nicht einen höheren
Schaden nachweist.
2.6 Stellt der Besteller eine Zahlung ein, liegt eine Überschuldung vor oder wird die Eröffnung eines Ver-
gleichs- oder Insolvens.- Konkursverfahren beantragt oder kommt der Besteller mit der Einlösung fälliger
Wechsel oder Schecks in Verzug, so wird die Gesamtforderung des Lieferers sofort fällig.
Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
des Bestellers. Der Lieferer ist in diesen Fällen berechtigt, ausreichende SicherheitsleistungenzuVerlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir
uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn
der Besteller sich vertragswidrig verhält.
3.2 Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon
jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab.
Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die
Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
3.3 Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und
im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an
der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für
den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als
Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt
und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer
Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die
Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese
Abtretung schon jetzt an.
4. Haftung
Die Haftung für Person- Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Produkthaftung wird ausgeschlossen.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1 Erfüllungsort für alle gesetzlichen und Vertraglichen Ansprüche ist nach Wahl des Lieferers.
5.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist bei Vollkaufleuten und öffentlichen Auftraggebern der Sitz
des Lieferers.
6. Verbindlichkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird
dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen sowie des Vertrags selbst nicht berührt.